Emissionssysteme & Straßenverkehr
Rechtlicher Hinweis
Technische Informationen zu AdBlue-/SCR-Diagnose und Reparatur ersetzen keine Einzelprüfung der Zulässigkeit.
Für Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr
Veränderungen an Abgas- und Emissionssystemen können die Typgenehmigung, das Abgasverhalten, die Hauptuntersuchung, die Betriebserlaubnis und den Versicherungsschutz betreffen. Nach § 19 StVZO kann die Betriebserlaubnis insbesondere erlöschen, wenn sich das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert. Europäische Emissionsvorschriften untersagen grundsätzlich Abschalteinrichtungen, die die Wirksamkeit von Emissionskontrollsystemen verringern; gesetzliche Ausnahmen sind eng begrenzt.
Leistungsumfang dieser Website
Beworben werden Diagnose, Ursachenprüfung, Reinigung, Reparatur, Austausch defekter Komponenten und die technisch wie rechtlich zulässige Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustands. Eine unzulässige Stilllegung oder Umgehung von Emissionskontrollsystemen für die Nutzung auf öffentlichen Straßen wird nicht angeboten.
Motorsport- und Exportbezeichnungen
Die Bezeichnung „Motorsport“, „Rennstrecke“, „Export“ oder „nicht öffentlicher Bereich“ ersetzt keine Genehmigung und macht eine sonst unzulässige Änderung nicht automatisch zulässig. Maßgeblich sind Fahrzeug, Einsatz, Zulassung, Genehmigungsstand und die im Einzelfall anwendbaren Vorschriften.
Vor Auftragserteilung
Fahrzeugidentität, Fehlerbild, technischer Zustand, gewünschte Maßnahme und vorgesehene Nutzung müssen vollständig angegeben werden. AVM kann Aufträge ablehnen, wenn technische Sicherheit, Zulässigkeit oder erforderliche Nachweise nicht ausreichend geklärt sind.