AVM · Mobiler AdBlue-/SCR-Service
Deaktivierung: technische Möglichkeit ist nicht Zulässigkeit.
Die folgenden Grenzen gelten ebenso beim mobilen Einsatz und bei einem Auftrag durch eine Werkstatt.
Öffentlicher Straßenverkehr.
Eine Deaktivierung vorgeschriebener Emissionskontrollfunktionen für den regulären öffentlichen Straßenbetrieb wird nicht als zulässige Leistung angeboten. Nach § 19 Abs. 2 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis insbesondere bei Änderungen, die das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtern. Die Vorschrift enthält auch ein entsprechendes Änderungsverbot für Gewerbetreibende mit gesetzlich geregelten Ausnahmen.
Ein ausgeschaltetes Warnsignal, ein gelöschter Fehler oder eine nicht sichtbare Änderung sind kein Zulässigkeitsnachweis. Die Website gibt keine Zusage für Hauptuntersuchung, Abgasuntersuchung oder Nichterkennbarkeit.
Motorsport, Offroad und Export.
Eine Bezeichnung wie Motorsport, Offroad, Privatgelände oder Export macht einen Eingriff nicht automatisch zulässig. Fahrzeug, tatsächlicher Einsatz, Genehmigungslage und alle anwendbaren Vorschriften müssen geprüft werden. Auch bei nicht für öffentliche Straßen vorgesehenen Fahrzeugen können Emissions- und andere Vorgaben gelten.
Wir verlangen vor einer entsprechenden Zusage nachvollziehbare Informationen zum Einsatz. Ohne ausreichende Klärung erfolgt keine Durchführung. Ein Vertragsformular ersetzt diese Prüfung nicht.
Keine pauschale Freizeichnung.
Auswirkungen auf Zulassung, Gewährleistung, Garantie und Versicherung sind im konkreten Fall zu beurteilen. Ein automatischer Wegfall sämtlicher Versicherungsleistungen wird hier nicht behauptet. Zwingende gesetzliche Rechte werden nicht ausgeschlossen.
Die Informationen sind allgemeine Orientierung, keine individuelle Rechtsberatung. Verbindlich bleiben die tatsächlich vereinbarte Leistung und die gesetzlichen Vorgaben.